Urlaubsmodus
Wenn du keine Zeit für "Die Stämme" hast, ist es möglich, einem Mitspieler über die Urlaubsvertretungsfunktion Zugriff auf Deinen Account zu geben.
ACHTUNG: Eine Vertretung darf nur über diese Funktion erfolgen. Ein direktes Einloggen mit dem Paßwort ist immer ein schwerer Regelverstoß!
Urlaubsvertretung vergeben
Um eine Urlaubsvertretung zu vergeben, klickst du unter "Einstellungen" auf "Urlaubsmodus" und trägst den Nick des Spielers ein, der dich vertreten soll. Du solltest dem Vertreter auf jeden Fall vertrauen, da er viel Schaden anrichten kann. Auch solltest du ihn vorher fragen, ob er Zeit hat, deine Vertretung zu übernehmen. Wenn du wieder selber spielen willst, kannst du dich ganz normal mit deinem Passwort in deinen Account einloggen und den Urlaubsmodus beenden.
Urlaubsvertretung annehmen
Wenn ein Spieler dich als Urlaubsvertretung eingetragen hat, erhältst du einen entsprechenden Bericht. Entweder du klickst in diesem Bericht auf "Urlaubsvertretung annehmen" oder du gehst auf Einstellungen -> Urlaubsvertretung. Dort kannst du die Urlaubsvertretung annehmen oder ablehnen. Nimmst du an, erscheint ein Link einloggen, mit dem Du Dich in den Account einloggen kannst.
Regeln
Wenn du eine Urlaubsvertretung vergibst bzw. annimmst, müssen zusätzlich Regeln beachtet werden.
§ 4 | Wenn ein Accountbesitzer durch einen anderen Spieler mittels Urlaubsvertretung vertreten wird, so gelten zwischen allen Accounts, die über die Verbindung des Verwalters gespielt werden, die unter §3 genannten Einschränkungen, außerdem dürfen dritte Spieler nicht von beiden Accounts unterstützt, angegriffen oder beliefert werden. Erst 48 Stunden nach Ankunft der letzten Aktion (Angriff / Unterstützung / Händlerbewegung) sind wieder Aktionen des UV-Accounts/des eigenen Accounts erlaubt. Nach Beendigung der UV müssen 48 Stunden gewartet werden, bis gemeinsame Aktionen wieder erlaubt sind. |
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Das bedeutet, daß der Spieler, der eine Urlaubsvertretung übernommen hat, aufpassen muß, mit welchem Account er einen anderen Spieler angreift oder unterstützt.
Außerdem muß sich nach dem Ende der Vertretung mit dem vertretenen Spieler absprechen. Das System erkennt zwar einige verbotene Aktionen und blockiert sie, aber bei weitem nicht alle, so daß die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln bei den Spielern liegt. Sonst lauft ihr Gefahr, wegen einem Verstoß gegen die Regeln gesperrt zu werden.
Auch während deiner Abwesenheit kann dein Account gesperrt werden. Deine Urlaubsvertretung kann weder Strafen für deinen Account annehmen noch kann er einen Widerspruch für dich einlegen.
Einschränkungen eines Accouts unter UV
Generelle Einschränkungen
In einem Account unter UV können keine Flaggen getauscht werden. Auch kann der Sitter des Accounts die Massenausmusterung nicht verwenden.
Optionale Einschränkung des Zugriffs auf Funktionen
Um Missbrauch zu erschweren, kann ein Spieler in seinem Account einstellen, dass ein Urlaubsvertreter nur beschränkten Zugriff auf verschiedene Funktionen im Account hat:
Entfernt man hier ein Häkchen, kann der Urlaubsvertreter auf die entsprechende Funktion nicht mehr zugreifen.
UV-Einschränkungen
Wenn ein Account innerhalb einer vorgebenen Zeitspanne länger als eine bestimmte Zeit unter Urlaubsvertretung war, ist es einem Urlaubsvertreter nicht mehr möglich, aus diesem Account heraus Truppen oder Rohstoffe zu verschicken. Der Zeitraum wird sekundengenau abgerechnet.
Beispiel
Auf den meisten Welten ist die UV-Beschränkung so eingestellt, daß sie nach mehr als 60 der letzten 120 Tage UV in Kraft tritt. Wenn ein Account in den letzten 120 Tagen mehr als 60 Tage lang von einer Vertretung gespielt wurde, so kann eine Vertretung keiner der oben genannten Aktionen mehr durchführen.